Vor einem Börsengang muss ein Unternehmen mehrere Schritte durchlaufen, darunter die Auswahl eines Börsenplatzes, die Festlegung des Preises der Anteile, die Auswahl von Banken und Beratern, die Durchführung einer Due-Diligence-Prüfung und das Einreichen der erforderlichen Dokumente bei den Regulierungsbehörden. Zu Beginn muss das Unternehmen entscheiden, an welcher Börse es seine Aktien handeln lassen möchte. Hierbei spielt unter anderem die Größe und Reputation der Börse, die Zielgruppe der Anleger sowie die bereits gelisteten Unternehmen eine Rolle.
Anschließend muss der Preis der Aktien festgelegt werden. Hierbei wird oft eine Investmentbank oder ein Wertpapierhändler beauftragt, der den optimalen Preis ermittelt, um genügend Kapital zu erzielen, aber gleichzeitig eine attraktive Bewertung für potenzielle Investoren sicherzustellen.
Des Weiteren wählt das Unternehmen Banken und Berater aus, die bei der Durchführung des Börsengangs unterstützen. Diese helfen bei der Vorbereitung des Prospekts, der Platzierung der Aktien bei Investoren und der Kommunikation mit den Regulierungsbehörden.
Vor dem eigentlichen Börsengang findet eine Due-Diligence-Prüfung statt, bei der sämtliche rechtlichen, finanziellen und operativen Aspekte des Unternehmens überprüft werden. Dies dient dazu, potenzielle Risiken zu identifizieren und zu minimieren.
Sobald alle Vorbereitungen abgeschlossen sind, reicht das Unternehmen die erforderlichen Dokumente bei den Regulierungsbehörden ein. Diese prüfen die Unterlagen auf Vollständigkeit und Compliance mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften, bevor sie die Zulassung zum Börsenhandel erteilen.
Erst nachdem alle diese Schritte erfolgreich abgeschlossen sind, kann das Unternehmen seine Aktien an der Börse handeln lassen und somit Kapital von Investoren einsammeln. Ein Börsengang bietet Unternehmen die Möglichkeit, ihr Wachstum zu finanzieren, ihre Bekanntheit zu steigern und den Unternehmenswert zu erhöhen.