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Durchbruch bei Verlustverrechnung

Beschränkungen verfassungswidrig?

Seit 2021 dürfen in einem Veranlagungsjahr Verluste aus Termingeschäften nur mit Gewinnen aus solchen Geschäften sowie Einkünften aus Stillhalterprämien verrechnet werden – und zwar maximal bis zu einer Höhe von 20.000 EUR. Diese auf eine Summe begrenzte Verlustverrechnung hält der Bundesfinanzhof (BFH) für verfassungswidrig. Was dieser Durchbruch für Anleger bedeutet.

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