Die Vorabpauschale ist ein zentrales Thema für Anleger in Deutschland, das seit der Reform der Investmentbesteuerung im Jahr 2018 an Bedeutung gewonnen hat. Sie betrifft insbesondere Anleger, die in Investmentfonds investieren, und spielt eine entscheidende Rolle bei der Besteuerung von Kapitalerträgen.
Was ist die Vorabpauschale?
Die Vorabpauschale ist eine steuerliche Regelung, die dafür sorgt, dass Anleger bereits vor der tatsächlichen Ausschüttung von Erträgen aus ihren Fondsanteilen besteuert werden. Sie wurde eingeführt, um die Besteuerung von Investmentfonds zu vereinheitlichen und zu vereinfachen. Ziel ist es, eine Doppelbesteuerung zu vermeiden und gleichzeitig sicherzustellen, dass Anleger auch auf nicht ausgeschüttete Erträge, die im Fondswachstum enthalten sind, Steuern zahlen. Mit ihr kassiert der Fiskus bereits einen Teil der Abgeltungssteuer, wenn Investmentsfonds Gewinne erzielt haben. Auch dann wenn die Fonds nocht gar nicht verkauft wurden. Dabei sind sowohl thesaurierende als auch ausschüttende Fonds gleichermaßen betroffen. Ausnahmen gibt es jedoch auch – Dachfonds, Pensionsfonds oder Fonds, die ausschließlich in Unternehmensaktien aus der Forschung & Entwicklung investieren.
Wie wird die Vorabpauschale berechnet?
Die Berechnung der Vorabpauschale erfolgt auf Basis des jährlichen Wertzuwachses des Fondsanteils. Hierbei wird der Wert des Fondsanteils zu Beginn des Kalenderjahres mit dem Wert zu Beginn des folgenden Jahres verglichen. Der Unterschied wird als Vorabpauschale betrachtet und unterliegt der Besteuerung.
Die Berechnung der Vorabpauschale erfolgt auf Basis des Basiszinssatzes, den die Bundesbank jährlich festlegt, sowie des durchschnittlichen Niveaus der Renditen von zehnjährigen Bundesanleihen. Der Basiszinssatz wird mit einem Zuschlag von 0,7 Prozentpunkten multipliziert und ergibt den Vorabpauschale-Satz. Dieser Satz wird mit dem Anteilswert (der Wert, des Investmentfonds am letzten Tag des Vorjahres) des Fonds am Ende des Vorjahres multipliziert, um die Vorabpauschale zu erhalten.
Beispiel: Wenn der Investmentfonds am letzten Tag des Vorjahres einen Wert von 100 Mio. € hatte und 1 Mio. Anteile ausgegeben hat, betrug der Anteilswert des Fonds am Ende des Vorjahres: 100 Mio. € / 1 Mio. Anteile = 100 €
Vorabpauschale = 100 € x Vorabpauschale-Satz
Steuerliche Behandlung der Vorabpauschale
Die Vorabpauschale wird mit dem persönlichen Einkommensteuersatz des Anlegers besteuert. Für Kapitalerträge gilt in Deutschland ein Abgeltungssteuersatz von 26,375 % (inklusive Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer). Dies bedeutet, dass Anleger, die in Fonds investieren, darauf achten müssen, wie hoch ihre Vorabpauschale ausfällt, um die steuerlichen Konsequenzen richtig einzuschätzen.
Fazit
Die Vorabpauschale ist ein wesentlicher Bestandteil der Investmentbesteuerung in Deutschland. Um die steuerlichen Vorteile optimal zu nutzen und negative Überraschungen zu vermeiden, sollten Anleger sich gut informieren.