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Verfahren gegen PayPal eingeleitet

New York – Das Bundeskartellamt hat ein Verfahren gegen den Online-Bezahldienst wegen des Verdachts der Behinderung von Wettbewerbern und der Beschränkung des Preiswettbewerbs eingeleitet. Anlass seien unter anderem die in den Nutzungsbedingungen von PayPal für Deutschland festgelegten „Regeln zu Aufschlägen“.

„Diese Klauseln könnten den Wettbewerb beschränken und einen Verstoß gegen das Missbrauchsverbot darstellen“, sagte Kartellamtspräsident Andreas Mundt. Konkret wurde den Händlern von PayPal laut Kartellamt unter anderem untersagt, ihre Waren und Dienstleistungen zu niedrigeren Preisen anzubieten, wenn die Kunden für die Bezahlung eine günstigere Zahlungsmethode als PayPal wählen. Außerdem ist es ihnen verboten, Präferenzen für andere Zahlungsmethoden als PayPal zum Ausdruck zu bringen oder deren Nutzung für die Kundinnen und Kunden komfortabler zu gestalten.

Trotz der Vorwürfe ist PayPal auf dem akt. Kursniveau absolut unterbewertet; (A–).