Aufgrund der Coronapandemie wurde im Frühjahr mit einer Sonderregelung im Aktienrecht die virtuelle Hauptversammlungssaison ermöglicht. Der von der Bundesregierung und dem Bundestag eilig geschaffene Rechtsrahmen gilt zunächst nur bis Ende 2020 als Ausnahmestatus. Die Meinungen über diese Art der Aktionärstreffen sind dabei durchaus kontrovers. Aktionärsschützern und institutionellen Investoren fehlte es u.a. an den Generaldebatten. DAX-Vorstände wiederum verwiesen auf den straffen Ablauf und die bessere Vorbereitung auf die Fragerunden.
Unbestritten dürfte wohl sein, dass virtuelle…
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