Nicht genug, dass die ehemaligen Aktionäre der Bayerischen Hypo- und Vereinsbank AG (HVB) fast 7 Jahre auf die gutachterliche Stellungnahme der Sachverständigen zur Bewertung der HVB warten mussten (vgl. ES 49/17), nun zieht sich das Verfahren erneut wie Gummi hin:
Nachdem alle beteiligten Seiten, also Kläger und Beklagte, zu den Ergebnissen des Gutachtens Stellung genommen hatten, wurden die Sachverständigen vom Landgericht (LG) München im November 2018 aufgefordert, sich zu sämtlichen Einwendungen bis zum 30. September 2019 schriftlich zu äußern. Obwohl die sich anschließenden mündlichen…
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