Die Tübinger Kanzlei TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (TILP) sieht sich nach der Veröffentlichung der Ad-hoc-Mitteilung der Wirecard AG bestätigt, dass Wirecard mehrfach erheblich gegen deutsches und europäisches Kapitalmarktrecht verstoßen und sich damit gegenüber Anlegern und Investoren schadensersatzpflichtig gemacht hat.
Die nunmehr bekannt gewordenen Informationen erhöhen die Chancen der Anleger auf Schadensersatz deutlich: „Die Ad-hoc-Mitteilung von heute untermauert unsere Einschätzung, dass bei Wirecard in der Vergangenheit in ganz erheblichem Maße falsch bilanziert wurde.…
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