Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nun entschieden, dass Käufer manipulierter VW-Diesel grundsätzlich Anspruch auf Schadenersatz haben (Aktenzeichen: VI ZR 252/19). Nach dem Urteil können Kunden ihr Fahrzeug zurückgeben und vom Konzern den Kaufpreis zurückverlangen, müssen sich aber die gefahrenen Kilometer anrechnen lassen. Damit ist das erste höchstrichterliche Urteil im Dieselskandal gesprochen. Die Rechtsauffassung des BGH hat natürlich erhebliche Auswirkungen auf die noch anhängigen Klageverfahren vor den Land- und Oberlandesgerichten in Deutschland, die aber in den Einzelfällen noch viele…
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