13.08.2020
Die persönlich haftende Gesellschafterin der Spielvereinigung Unterhaching Fußball GmbH & Co. KGaA teilte mit, dass nach pflichtgemäßem Ermessen davon auszugehen ist, dass bei der Gesellschaft ein Verlust von mehr als der Hälfte des Grundkapitals eingetreten ist. Ausschlaggebend hierfür waren vor allem operative Verluste im Rahmen der COVID-19 Pandemie. Im Hinblick auf § 92 Abs.1 AktG wird die persönlich haftende Gesellschafterin zeitnah zu einer Hauptversammlung einladen. Dieser soll dann der hälftige Verlust des Grundkapitals angezeigt und über die aktuelle Lage der Gesellschaft berichtet werden.