01.02.2022
Mit dem Ende des 31. Januar 2022 lief die Frist die Frist für den Eintritt der außenwirtschaftsrechtlichen Bedingungen für den Vollzug des öffentlichen Übernahmeangebots der GlobalWafers GmbH für die Siltronic AG ab. GlobalWafers habe dem Unternehmen mitgeteilt, dass zum Ende der Frist keine Unbedenklichkeitsbescheinigung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz vorlag oder als erteilt gelten konnte. Daraus resultierend wurden die Vollzugsbedingungen für die Übernahme innerhalb der Frist nicht vollständig erfüllt. Dadurch wird das Übernahmeangebot nicht vollzogen, sondern ist erloschen. Allerdings sieht das abgeschlossene Business Combination Agreement vor, dass Siltronic im Falle des Scheiterns eine Termination Fee in Höhe von 50 Mio. Euro von GlobalWafers erhält.