27.10.2020
Am heutigen Tag teilte die Frankfurter Wertpapierbörse mit, dass dem Antrag der Rocket Internet SE auf Widerruf der Zulassung der Aktien zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse sowie im Teilbereich des regulierten Markts mit weiteren Zulassungsfolgepflichten stattgegeben wurde. Aufgrund dessen wird das Delisting mit Ablauf des 30. Oktober 2020 wirksam. Im Anschluss können die Aktien von Rocket Internet nicht mehr an der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt werden. Das Delisting-Rückerwerbsangebot der Gesellschaft kann noch bis zum Ende der Annahmefrist am 30. Oktober angenommen werden.