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ISRA VISION PARSYTEC AG

Übertragungsverlangen konkretisiert

20.05.2021

Die ISRA VISION AG hat gegenüber dem Vorstand der ISRA VISION PARSYTEC AG ihr Verlangen bestätigt, in einer Hauptversammlung die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre gegen eine angemessene Barabfindung beschließen zu lassen. Zudem hat die ISRA VISION AG die im Rahmen des Squeeze-out an die auszuschließenden Minderheitsaktionäre zu gewährende angemessene Barabfindung festgelegt. Diese beläuft sich dabei auf 10,24 Euro je Aktie. Die ISRA VISION AG hält mehr als 95 Prozent der Aktien der ISRA VISION PARSYTEC AG. Der Übertragungsbeschluss soll auf der für den 30. Juni 2021 geplanten ordentlichen Hauptversammlung der ISRA VISION PARSYTEC AG gefasst werden.