Der ES hatte in den „Randnotizen“ berichtet, dass nach einem Gesetzesentwurf der Bundesregierung schon ab 2020 die Ausbuchung bzw. der Verkauf wertloser Aktien aus dem Depot eines Anlegers steuerlich nicht mehr berücksichtigt werden sollen. Dabei war die Anrechenbarkeit von Totalverlusten aus Kapitalforderungen ohnehin erst seit einem Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) seit 2018 möglich (Az: VIII R 32/16).
Doch der Regierung war dies ein Dorn im Auge, schließlich kamen dadurch weniger Steuern rein. Dennoch erhöhte die öffentliche Berichterstattung den Druck auf die Politik so stark, dass…
Ihre exklusiven Vorteile mit Effecten-Spiegel Premium:
- Zugriff auf alle Inhalte des Effecten-Spiegel
- Exklusive Meldungen, Experten-Tipps & Podcast
- Fundierter Journalismus aus der Börsenwelt
- News rund um das Thema Wirtschaft
Sie sind bereits Premium-Abonnent? Loggen Sie sich ein