Nun ist es da: Die Bundesregierung hat das Gesetz zur Einführung elektronischer Wertpapiere (eWpG) vorgelegt, das bereits am 16.12.2020 vom Bundeskabinett beschlossen wurde. Damit wird es nun nicht mehr lange dauern, bis es in Deutschland die ersten Börsengänge mit elektronischen Wertpapieren geben wird, also ohne Urkunde.
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