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Coinbase gerät erneut in SEC-Visier

New York – Die strauchelnde Krypot-Handelsplattform hat von der US-Börsenaufsicht SEC eine „Wells Notice“ erhalten, in der es um die sogenannten Staking-Aktivitäten der größten US-Kryptohandelsbörse geht. Darin wurde angekündigt, dass die Behörde eine Vollstreckungsklage gegen das Unternehmen einreichen könnte, weil es mit dem illegalen Vertrieb nicht registrierter Wertpapiere gegen das US-Bundeswertpapiergesetz verstoßen haben soll.

Der Versand einer „Wells Notice“ bedeutet, dass die Behörde ihre Ermittlungen abgeschlossen hat und nun beabsichtigt, Durchsetzungsmaßnahmen einzuleiten. Sie führt aber nicht immer zu einer Anklage. Vielmehr gibt die SEC mit dieser Information Coinbase nun die Gelegenheit, zu dem Sachverhalt Stellung zu nehmen oder eventuell auch einen außergerichtlichen Vergleich anzustreben. Gründer und CEO Brian Armstrong reagierte gelassen auf die behördliche Warnung. Auf Twitter gab er sich überzeugt, sich gesetzlich auf der richtigen Seite zu befinden.

Staking ist ein Prozess, bei dem Krypotbesitzer Belohnungen erhalten können, indem sie ihre Coins in Kryptowallets sperren und sie zum Validieren von Netzwerktransaktionen oder als Liquiditätsquelle für andere zur Verfügung stellen.

Coinbase versucht sich nach dem Krypto-Crash derzeit zwar wieder am Turnaround. Anleger sollten hier jedoch nach wie vor von Investments absehen; (B).