Am 25. Mai 2020 entschied das höchste deutsche Zivilgericht Deutschlands, der Bundesgerichtshof (BGH), erstmals in einem Verbraucherrechtsstreit gegen die Volkswagen AG (VW). Der BGH bestätigte die Entscheidung des Berufungsgerichts zugunsten des Klägers und ordnete an, dass VW das erworbene Fahrzeug zurücknehmen und seinem Besitzer den gezahlten Preis abzüglich eines geringen Abschlags für die Nutzung des Fahrzeugs erstatten muss.
Nach der BGH-Entscheidung, die inzwischen mit der vollständigen Begründung vorliegt (Az.: VI ZR 252/19), fragen sich viele Anleger, ob der Urteilsspruch auch für…
Ihre exklusiven Vorteile mit Effecten-Spiegel Premium:
- Zugriff auf alle Inhalte des Effecten-Spiegel
- Exklusive Meldungen, Experten-Tipps & Podcast
- Fundierter Journalismus aus der Börsenwelt
- News rund um das Thema Wirtschaft
Sie sind bereits Premium-Abonnent? Loggen Sie sich ein