Wirecard-Aktionäre können die Finanzaufsicht BaFin nach einem Gerichtsurteil nicht für
ihre Verluste mit den Papieren des insolventen Zahlungsdienstleisters haftbar machen. Die für Amtshaftungsklagen zuständige 4. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt wies die Schadenersatzklagen von 4 Anlegern ab. Diese hatten argumentiert, die Behörde habe Marktmanipulationen von Wirecard nicht verhindert und sei Hinweisen auf Straftaten nicht ausreichend nachgegangen. Das Gericht kam jedoch zu dem Ergebnis, dass die Finanzaufsicht nur das öffentliche Interesse und nicht das Interesse einzelner Aktionäre…
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