29.10.2021
Der Mehrheitsaktionär der AKASOL AG, die ABBA BidCo AG, hat dem Vorstand der AKASOL AG ein konkretisiertes Verlangen zur Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung mit dem Ziel der Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der AKASOL auf die ABBA BidCo gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung übermittelt. Derzeit hält die ABBA BidCo AG 92,95 Prozent des Grundkapitals der AKASOL AG. Dabei hat die Mehrheitsaktionärin die Barabfindung auf 119,16 Euro je Aktie festgelegt. Die Angemessenheit der Barabfindung wird derzeit noch durch den gerichtlich ausgewählten und bestellten sachverständigen Prüfer überprüft. Die dafür notwendige Hauptversammlung soll vermutlich am 17. Dezember 2021 stattfinden.