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Strafe gegen Google bleibt bestehen

New York – Eigentlich klingt die Nachricht durchaus positiv: das EU-Gericht „reduzierte“ kürzlich die Strafe für die Suchmaschine Google – eine Rekordstrafe bleibt es dennoch. Denn die Luxemburger Richter bestätigten die Wettbewerbsstrafe der Kommission aus dem Jahr 2018. Lediglich der Betrag wurde von 4,34 Mrd. € auf 4,125 Mrd. € ein wenig gesenkt. Für den Konzern selbst eine herbe Enttäuschung. „Android hat nicht weniger, sondern mehr Wahlmöglichkeiten für alle geschaffen. Außerdem unterstützt Android Tausende erfolgreicher Unternehmen in Europa und auf der ganzen Welt“, heißt es im jüngsten Statement. Gegen das Urteil kann jedoch noch Einspruch beim Europäischen Gerichtshof eingelegt werden. Die Kommission hatte Google vorgeworfen, die Marktposition seiner Online-Angebote auf Android-Smartphones auf unfaire Weise gegen andere Anbieter abzusichern. Es wird allerdings nicht das letzte Urteil im Streit zwischen Google und der EU-Kommission sein. 2017 gab es mit dem Vorwurf des unfairen Wettbewerbs bei der Shopping-Suche eine Strafe von 2,4 Mrd. €. 2019 kamen 1,49 Mrd. € hinzu, weil Google aus Sicht der Kommission bei der Suchmaschinen-Werbung im Dienst „AdSense for Search“ andere Anbieter unzulässigerweise behindert hatte.     

Google-Mutter Alphabet dürfte die Kartellstrafen mittlerweile gewöhnt sein. Daher bleiben Anleger hier entspannt; (B+). Akt. Kurs: