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Positives zu Negativzinsen

Wegweisendes BGH-Urteil

Die Deutschen sind traditionell ein Volk von Sparern. Seit der Aufhebung des Zinsverbots im Jahr 1822 legen sie ihr Geld gern auf ein Konto bei den Sparkassen und Banken, um es mit Zinsen zu vermehren. Doch seit Juni 2014 war Schluss damit. Viele Institute verlangten sogar ein sog. „Verwahrentgelt“ für die Spareinlagen ihrer Kunden, für viele eine neue Form der Enteignung. Nun gibt ihnen der Bundesgerichtshof mit einem aktuellen Urteil Recht.

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