Mit heute (21.04.) veröffentlichtem Beschluss hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts den Eilantrag einer Bürgerinitiative abgelehnt, der sich gegen das Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetz (ERatG) und damit die gemeinsame Aufnahme von 750 Mrd. Euro Schulden durch die EU-Mitgliedsstaaten richtete. Der ES berichtete in der Ausgabe 15/21 hierüber (Full Story). Die Richter halten zwar den Antrag und damit auch die Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache nicht für „offensichtlich unbegründet.“ Denn „aus dem Vortrag der Antragstellerinnen und Antragsteller ergibt sich jedenfalls die Möglichkeit, dass der gebilligte Eigenmittelbeschluss 2020 in die haushaltspolitische Gesamtverantwortung des Bundestages eingreift, die Verfassungsidentität des Grundgesetzes beeinträchtigt und die Antragstellerinnen und Antragsteller in ihrem Recht auf demokratische Selbstbestimmung verletzt.“ Weil aber über die Verfassungsklage noch nicht entschieden ist und sich der Ausgang des Verfahrens auch über Jahre hinziehen kann, nimmt das Bundesverfassungsgericht bei einem Eilantrag grundsätzlich eine Folgenabwägung vor. Und „diese geht hier zu Lasten der Antragstellerinnen und Antragsteller aus.“ Durch „ein verzögertes Inkrafttreten des Eigenmittelbeschlusses 2020 würde dessen wirtschaftspolitische Zielsetzung beeinträchtigen. Die damit verbundenen Nachteile könnten sich zudem als irreversibel herausstellen“. Demgegenüber wiegen die ökonomischen Nachteile in den Augen der Verfassungsrichter weniger schwer, wenn sich das Gesetz später doch als verfassungswidrig erweisen sollte. Denn sie halten das Szenario für unrealistisch, „ dass sämtliche anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union ihrer Nachschusspflicht nicht nachkommen.“ Denn nur in diesem Fall würde sich bis 2058 eine jährliche Belastung des Bundeshaushalts von ca. 21 Mrd. Euro und eine Gesamthaftung für Deutschland ergeben.
Damit ist nun also klar, dass die deutsche Bundesregierung sehenden Auges die Zukunft unseres Landes aufs Spiel setzt in der Hoffnung, dass der schlimmste Fall nicht eintrifft.