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Jetzt also doch!

SEC lässt Bitcoin-ETF zu

Nachdem die SEC die Zulassung eines Bitcoin-ETFs noch mit einem Hackerangriff dementiert hatte, wurde am Abend dann doch das offizielle "Go" für einen Bitcoin-ETF veröffentlicht. 

Die US-Wertpapieraufsichtsbehörde SEC hat den Weg zu börsengehandelten Bitcoin-ETFs frei gemacht. Eine entsprechende Mitteilung wurde am gestrigen Abend nach US-Börsenschloss auf der Webseite der Behörde veröffentlicht. Zuvor hatte eine über X (vormals Twitter) veröffentlichte SEC-Mitteilung über die Zulassung und deren anschließende Zurückziehung durch den Behördenchef für Unruhe gesorgt. Das X-Konto der SEC sei gehackt worden, hieß es.

Nun können börsengehandelte Fonds (ETFs) in den USA, mit denen direkt in Bitcoin investiert werden (Bitcoin-Spot-ETFs), an der Börse notiert werden. Bereits seit Monaten wird spekuliert, dass die US-Börsenaufsicht diesen Schritt geht. Dies hatte dem Bitcoin-Kurs starken Auftrieb verliehen. SEC-Chef Gary Gensler betonte in einer Mitteilung dass er Kryptowährungen immer noch skeptisch gegenüber stehe, doch aus formaler Sicht den ETFs nichts mehr im Wege stehe. „Bitcoin ist in erster Linie ein spekulativer, volatiler Vermögenswert, der auch für illegale Aktivitäten wie Geldwäsche, die Umgehung von Sanktionen und Terrorismusfinanzierung genutzt wird“, stellte Gensler klar. Daher sollten Anleger vorsichtig bleiben. Trotz der nun herrschenden Gewissheit reagierte der Bitcoin für seine Verhältnisse kaum auf die Neuigkeiten. Zuletzt wurde er bei gut 45.300 $ gehandelt.

In der Vergangenheit hatten bereits mehrere Anbieter vergeblich einen Antrag auf Zulassung gestellt. Die SEC lehnte sie stets mit der Begründung ab, dass sie nicht ausreichend nachvollziehen könnte, ob es auf dem Spot-Markt für Bitcoin, an dem Angebot und Nachfrage in Echtzeit aufeinandertreffen, zu Preismanipulationen kommt.

Im vergangenen Juni wagte Blackrock, der weltweit größte Vermögensverwalter, einen neuen Vorstoß. Das veranlasste eine Reihe anderer traditioneller Finanzinstitute dazu, selbst Anträge für einen ETF zu stellen. Die SEC gab diesen Anträgen nun nach monatelanger Prüfung statt, weil sie keine rechtliche Grundlage mehr sieht, die Anträge abzulehnen.

Traditionelle ETFs bilden ganze Indizes mit Aktien, Anleihen oder Rohstoffen ab. Der Bitcoin-ETF spiegelt dagegen nur die Kursentwicklung der Kryptowährung wieder. Mit dem Geld, das die Anleger einzahlen, werden direkt Bitcoin gekauft, der Fonds wird dann an der Börse gehandelt. Die Bitcoins müssen die Anbieter getrennt vom Vermögen der Investmentgesellschaft aufbewahren. Das ist gesetzlich so vorgeschrieben. Als Sondervermögen ist der ETF dadurch vor einer Insolvenz des Anbieters geschützt. Anleger haben dadurch kein Emittentenrisiko.