Im Rechtsstreit um eine Milliardenstrafe gegen den Tech-Konzern Intel könnte die EU-Kommission eine weitere Schlappe vor Gericht erleiden. In einem kürzlich veröffentlichten Gutachten empfiehlt Generalanwältin Laila Medina dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), zwei von sechs von der Kommission vorgebrachte Gründe gegen ein Urteil des Gerichts der Europäischen Union zurückzuweisen. Dieses hatte 2022 entschieden, die Kommission habe nicht bewiesen, dass beanstandete Rabatte Konkurrenten tatsächlich rechtswidrig vom Markt verdrängt haben.
Der Streit um die Vorwürfe gegen Intel zieht sich bereits seit Jahren. 2009 verhängte die EU-Kommission gegen den amerikanischen Mikroprozessorhersteller Intel eine Geldbuße von 1,06 Mrd. €. Nach einigen Jahren Rechtsstreit erklärte das Gericht der EU die Entscheidung der EU-Kommission über die Geldbuße teilweise für nichtig. Dagegen wehrt sich die EU-Kommission nun vor dem EuGH. Das Gutachten legt nun aber nahe, dass sich der EuGH in Teilen nicht von den von der EU-Kommission vorgebrachten Argumenten überzeugen lassen dürfte.
Wann es nun endlich zu einer Entscheidung kommt, steht jedoch noch immer nicht fest.
Für Intel sind die aktuellen Indikatore durchaus erfreulich. Auch wenn noch keine finale Entscheidung steht, gibt man beim Halbleiterkonzern keine Stücke aus der Hand; (B+).