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Google zieht in den Berufungs-Kampf

New York – Der Kampf um eine milliardenschwere Kartellstrafe gegen die Alphabet-Tochter Google geht in die nächste Runde (vgl. ES 38/23). In dem in der vergangenen Woche eröffneten Berufungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) argumentierte die Suchmaschine, dass die Kartellwächter angeblich wettbewerbswidrige Geschäftspraktiken nicht hinreichend bewiesen hätten. Ein Urteil wird in einigen Monaten erwartet. EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager hatte Google bereits 2017 zu einer Zahlung von 2,42 Mrd. € verdonnert. Knapp vier Jahre später wies das Europäische Gericht (EuG) die Klage dagegen ab.

Eine Ungleichbehandlung von Konkurrenten sei nicht gleichbedeutend mit Wettbewerbsbehinderung, so Google-Anwalt Thomas Graf im aktuellen EuGH-Prozess. Die Kommission argumentiert hingegen, dass der Gigant seine Dominanz bei der Internet-Suche dazu genutzt habe, bei Preisvergleichen eigene Angebote hervorzuheben.

Insgesamt musste Google in den vergangenen 10 Jahren in Europa wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens bereits gut 8,25 Mrd. € zahlen. Anders als bei vorausgegangenen Prozessen wird nun allerdings konkret die Zerschlagung des Internetkonzerns gefordert – als entsprechend richtungsweisend wird das Urteil betrachtet.   

Kartellverfahren sind für Google-Mutter Alphabet zwar nichts Neues, eine Entscheidung im aktuellen Rechtsstreit dürfte jedoch auch für den Suchmaschinen-Giganten durchaus richtungsweisende Auswirkungen haben. Entsprechend behält man den Wert in nächster Zeit etwas genauer im Auge; (B+).