New York – Das Bundeskartellamt hat die Alphabet-Tochter Google erneut abgemahnt. Konkret muss die Suchmaschine ihre Datenverarbeitungskonditionen anpassen, heißt es von der Behörde. „Das Geschäftsmodell von Google baut ganz grundlegend auf der Verarbeitung von Nutzerdaten auf“, so Kartellamtschef Andreas Mundt. „Das Unternehmen muss den Nutzerinnen und Nutzern ausreichende Wahlmöglichkeiten hinsichtlich der Verarbeitung ihrer Daten einräumen.“ Hintergrund des Vorgehens sind neue Befugnisse des Kartellamts, die helfen sollen, den Wettbewerb in der Internet-Wirtschaft zu sichern. Das Amt kann demnach eine marktbeherrschende Stellung von Unternehmen leichter feststellen und eingreifen, um bestimmte Verhaltensweisen zu untersagen.
Es ist nicht die erste und wird auch nicht die letzte Rüge für die Alphabet-Tochter Google sein. Dies ändert jedoch nichts an der positiven Einschätzung der Aktie; (B+).