Ein britisches Berufungsgericht, das Court of Appeal of England and Wales (Court of Appeal), ist der Ansicht, dass der Restrukturierungsplan der Adler Group nicht hätte genehmigt werden dürfen. Der Plan war im vergangenen Jahr trotz des Widerstands einiger Gläubiger vor dem Londoner Gericht gebilligt worden. Nun hat ein Berufungsgericht diese Entscheidung gekippt und ermöglicht es Gläubigern damit gegen den Restrukturierungsplan vorzugehen. Der angeschlagene Immobilienkonzern hat bereits angekündigt den laufenden Prozess "planmäßig" fortzusetzen.
Gemäß einer Sanction Order waren die von einer Tochtergesellschaft der Adler Group begebene Anleihen per 17. April 2023 geändert worden. Die geänderten Anleihebedingungen bilden seitdem die Grundlage der laufenden Verbindlichkeiten der Adler Group. Da die Berufungskläger im April für die Sanction Order keine aufschiebende Wirkung beantragt hatten, konnte die Restrukturierung wie geplant umgesetzt werden, hieß es von Unternehmenssseite. Die Umsetzung erfolgte nach deutschem Recht.
Bei der Adler Group reißen die Probleme nicht ab. Daher bleibt man weiterhin auf Abstand; (C).