Mitsumi Electric Co. war ein 1954 gegründeter japanischer Hersteller von Komponenten der Unterhaltungselektronik. Im November 1969 brachte ein internationales Bankenkonsortium unter Führung der Dresdner Bank 3,2 Millionen Aktien der japanischen Elektrofirma mit 14,20 Mark als ersten japanischen Wert an die deutsche Börse. Im Emissionsprospekt hatte die Bank das japanische Unternehmen als einen der bedeutendsten westlichen Hersteller elektrischer und elektronischer Bauelemente für Radio- und Fernsehgeräte vorgestellt und einen Gewinnzuwachs von 88 % bis zum 31. Juli 1970 prognostiziert. Rund 12.000 deutsche Aktionäre zeichneten die Mitsumi-Papiere und mussten mit ansehen, wie ihre angeblich so aussichtsreiche Japan-Aktie in den folgenden 12 Monaten im Sturzflug bis auf 2 Mark fiel. Nach zwei Jahren war beim Unternehmen statt eines Gewinnzuwachses ein deutlicher Verlust angefallen. Wie sich im Nachgang herausstellte, wurde für den Börsengang in Deutschland keine konsolidierte Bilanz aufgestellt, obwohl das Aktienrecht dies zwingend auch schon damals vorschrieb. Und nicht nur der Effecten-Spiegel glaubte, dass sich die Dresdner Bank von den Japanern aufs Glatteis hatte führen lassen. Es wurde vermutet, dass spekulative Geschäfte japanischer Interessenten den Kurs nach oben getrieben und damit die wahre Geschäftslage der Mitsumi verschleiert hatten.
Obgleich der Effecten-Spiegel das Mitsumi-Papier seinen Lesern nicht empfohlen hatte, erstattete er Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft in Frankfurt. Doch diese lehnte die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens ab mit der Begründung: „Es ist im Wirtschaftsleben allgemein bekannt, daß Planziele nicht immer erreicht werden.“ Neben den objektiven Verlusten der Mitsumi-Anleger blieb auch rechtlich ein Geschmäckle zurück. Denn offensichtlich war hier nicht nur einer Großbank ein einmaliger Schnitzer unterlaufen, sondern die Börsenaufsicht hatte völlig versagt, was leider bis heute kein Einzelfall blieb, wie der Fall Wirecard belegt.