New York – Der in den USA gelistete Schuhhersteller hat im 1. Quartal 2024/25 (per Ende November) einen Umsatzsprung verzeichnen können. So legten die Erlöse um 19 % auf 361,7 Mio. € zu. Besonders hervorzuheben ist das Wachstum in der Region Asien-Pazifik (APAC), wo der Umsatz um ganze 47 % anstieg. Auch in den Märkten Amerika und EMEA (Europa, Naher Osten und Afrika) verzeichnete das Unternehmen zweistellige Zuwächse von 16 % bzw. 17 %. Der Nettogewinn konnte auf 20 Mio. € gesteigert werden, nachdem im Vorjahr ein Verlust von –7 Mio. € verzeichnet wurde.
Derweil musste Birkenstock einen juristischen Rückschlag verkraften: Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied, dass Birkenstock-Sandalen nicht als urheberrechtlich geschützte Werke der angewandten Kunst gelten. Das Gericht stellte fest, dass für einen Urheberrechtsschutz ein gewisser künstlerischer Gestaltungsspielraum erforderlich ist, der bei den Sandalen nicht gegeben sei. Diese Entscheidung könnte langfristig dazu führen, dass Wettbewerber leichter ähnliche Produkte auf den Markt bringen können. Das Unternehmen hatte zuvor gegen Konkurrenten geklagt, die ähnliche Modelle angeboten hatten, und sieht in diesen Nachahmungen eine Verletzung seines Urheberrechts.
Die starken Zahlen konnten die Birkenstock-Investoren zwar nicht überzeugen. Allerdings sind die Markterwartungen derzeit sehr hoch angesetzt. Wem die derzeitige Lage zu unsicher ist, steigt hier vorzeitig aus; (B+).