Das Berliner Landgericht hat den Antrag der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) auf eine Sonderprüfung der Adler Real Estate zurückgewiesen. Als Grund nannte das Gericht die Besorgnis der Befangenheit. So stellte es fest, dass der von der SdK beauftragte und vom Gericht bestellte Sonderprüfer Reitze Wilken Partnerschaft von Rechtsanwälten mbH für die Sonderprüfung nicht geeignet ist, wegen personeller Verbindungen zur SdK. Daher sei eine objektive Prüfung nicht gewährleistet. Nachdem bekannt wurde, dass der Pressesprecher der SdK zum Sonderprüfungsteam gehörte, hatte Adler Beschwerde eingereicht. Gleichzeitig kam das Gericht zu dem Schluss, dass der Antrag insgesamt zurückzuweisen ist. Damit entfällt auch die Möglichkeit eine andere Kanzlei zu bestellen.
Die SdK hatte versucht eine Sonderprüfung verschiedener, teils deutlich in der Vergangenheit liegender Geschäftsvorfälle gerichtlich durchzusetzen. Zuvor war ein entsprechender Antrag auf der außerordentlichen Hauptversammlung am 28. April 2023 ohne Mehrheit geblieben.
Auch wenn die Entscheidung des Gerichts als kleiner Sieg verbucht werden kann, hält man sowohl bei der Mutter Adler Group als auch der Adler Real Estate weiterhin Abstand; (C).